Allgemeine Geschäftsbedingungen der SUNSUS
Artikel 1 Gegenstand des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtverhältnis zwischen der SUNSUS und ihren Kunden, welche die Dienstleistungen von SUNSUS in Anspruch nehmen. Mit seiner Zustimmung (schriftlich oder elektronisch) oder mit der Nutzung der Dienstleistung akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen samt den weiteren Bestandteilen (Preisliste und Softwarenutzung/ Lizenzierung), die Inhalt des abgeschlossenen Vertrages sind. Weiter werden die Bedingungen für die Bereitstellung einer oder mehrerer Dienstleistungen für den Kunden festgelegt. Diese Dienstleistungen werden nachstehend Service genannt. Der Kunde eines der Services, die von SUNSUS angeboten werden, verpflichtet sich dazu, diesen gemäss den vorliegenden allgemeinen Bedingungen und den allenfalls beigefügten spezifischen Bedingungen anzunehmen, die integrierender Bestandteil des Vertrages sind.
Artikel 2 Dauer des Vertrages
Der vorliegende Vertrag wird für unbeschränkte Zeit geschlossen und tritt am Tage in Kraft, an dem der Kunde zum ersten mal ein Service der SUNSUS beansprucht. Der Vertrag ist erstmals auf Ablauf des ersten vollen Kalenderquartals kündbar. Nach Ablauf der festen Dauer verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung. Die Kündigung kann durch jede der Vertragsparteien schriftlich und unter Wahrung einer Frist von einem Monat jeweils auf Ende eines Monat s erfolgen. Vorbehalten bleibt die jederzeitige Kündigung aus wichtigem Grund, wie namentlich bei Nutzung von Services zu oder im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen.
Artikel 3 Pflichten des Kunden
Der Kunde trifft die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Viren sowie zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Fernmelde- , Datenschutz- und des Urheberrechts. Der Kunde verpflichtet sich, die Services weder zur Begehung, noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen und wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden zugehörige Benutzer oder Dritte erfolgt. Dies gilt insbesondere inbezug auf die Tatbestände der unerlaubten Glücksspiele, der Geldwäscherei sowie der Verbreitung und des Zugänglichmachen von Gewaltdarstellungen, von sogenannt harter Pornographie, von Aufforderungen zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, von Störungen der Glaubens- und Kultusfreiheit oder von Rassendiskriminierungen gemäss schweizerischem Strafgesetz. Der Kunde ist verpflichtet, SUNSUS für Ansprüche schadlos zu halten, die gegen diese erhoben, werden, weil der Kunde oder einer seiner Arbeitnehmer den Service in Verletzung dieses Vertrages benützt oder diesen für kriminelle Aktivitäten missbraucht hat. Der Kunde informiert SUNSUS sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software sowie insbesondere auch über Fälle von rechts- oder vertragswidrigen Verwendung der Services durch die dem Kunden zugehörigen Benutzer sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Software oder durch die SUNSUS vermieteten Anlagen und Software, welche für die Nutzung der Services eingesetzt werden sowie die hierzu eingesetzten Daten inkl. Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Beschädigung und Verlust zu schützen. SUNSUS ist für dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehende Schäden nicht haftbar. Die SUNSUS weist darauf hin, dass der Kunde mindestens wöchentlich Security Updates vornehmen muss. Wurden keine Vereinbarungen über Backupleistungen gemacht, ist der Kunde für die Daten vollumfänglich selber verantwortlich. Die SUNSUS kann bei einem vollständigen Datenverlust ohne Backupleistungen die Grundkonfiguration wieder herstellen. Die SUNSUS untersagt den Betrieb von Open Relays.
Artikel 4 Rechnungsstellung
Der Kunde verpflichtet sich, SUNSUS die Services auf der Grundlage der Preise zu bezahlen, die im separaten Preisblatt aufgeführt sind. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Folgende Leistungen werden jährlich im voraus in Rechnung gestellt:
- Gebühren für Hosting (Webhosting, Email etc) , Housing und Mietleitungen
- Miet - und Wartungsgebühren für die Service-Einrichtungen
Weitere verbrauchsbezogene Gebühren werden monatlich nach Massgabe des Gebrauchs im in Rechnung gestellt. Die Installationskosten werden unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Service in Rechnung gestellt. Bei Nichtbeachten dieser Zahlungsfristen befindet sich der Kunde im Verzug und hat Verzugszinsen im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu bezahlen, ohne dass dazu eine weitere Mahnung nötig wäre. Bei der dritten Mahnung werden die Services unterbrochen. Für die Wiederinbetriebnahme wird dem Kunden CHF 50.- in Rechnung gestellt.
Artikel 5 - Rechte und Pflichten von SUNSUS
SUNSUS erbringt die vereinbarten Services im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen und technischen Ressourcen. Der Kunde gewährt SUNSUS alle nötige Unterstützung, damit diese ihre Leistungen erbringen kann. SUNSUS entscheidet allein über den Personaleinsatz und über den Beizug von selbständig verantwortlichen Subunternehmern. SUNSUS kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. SUNSUS bemüht sich jedoch, Störungen und mangelhafte Dienstleistungen innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten mittels Fernwartung zu beheben. Als übliche Arbeitszeiten gelten Montag - Freitag, 08.00 - 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage des Kantons Zürich und derjenigen, welche am Sitz des Kunden gelten, sowie die Zeit vom 24.12. - 2.1. Gelingt SUNSUS die Behebung einer vom Kunden gerügten Störung, welche die Nutzung der Services erheblich beeinträchtigt oder verunmöglicht, nicht innert einer vom Kunden schriftlich angesetzten, einmalig angemessenen Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unterbrechungen der Services wegen betriebsnotwendigen Messungen, Netzumbauten oder Wartungsarbeiten, insbesondere auch wegen der Swisscom, gelten nicht als Störungen und begründen insbesondere auch keinen Anspruch des Kunden auf Zahlungsrückerstattungen oder Rechnungsabzüge.
SUNSUS ist berechtigt, im Falle eines begründeten Verdachts der rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Services durch den Kunden, die ihm zugehörigen Benutzer oder Dritte, welche über die EDV-Anlage des Kunden auf die Services Zugriff genommen haben, jederzeit und nötigenfalls ohne vorherige Information des Kunden die Verbreitung, das Zugänglichmachen oder den Abruf von widerrechtlichen Inhalten zu unterbinden oder die Verbindung zum Kunden zu unterbrechen, ohne dass hieraus eine Entschädigungs- oder sonstige Kostenpflicht erwächst. SUNSUS unterstützt den Kunden bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Services. Das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch SUNSUS geht zu Lasten des Kunden, wenn der Aufwand über das übliche Mass hinaus geht (z.B. Fehlerbehebung vor Ort beim Kunden) und/ oder wenn die Ursachen der Störung auf eine Fehlfunktion der beim Kunden eingesetzten Anlagen oder Software oder einen Bedienungsfehler zurückzuführen sind, und wird zu den aktuellen Ansätzen von SUNSUS in Rechnung gestellt.
Artikel 6 - Haftung
Der Kunde kann für Schäden, welche SUNSUS oder Dritten durch die Benutzung der Services durch ihn oder die ihm zugehörigen Benutzer entstehen, haftbar gemacht werden.
SUNSUS bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um eine hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen. SUNSUS übernimmt jedoch keine Gewährleistung für Störungen oder Ausfälle der Dienstleistungen.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst SUNSUS jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von SUNSUS zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie die Haftung für den Verlust von Daten oder für Ansprüche Dritter.
Artikel 7 - Besondere Vereinbarungen
Ausser in genehmigten Fällen ist es beim Service Hosting nicht gestattet unter einem Domainnamen oder Homepages weitere Firmen oder Privat -Homepages anzuhängen.
Artikel 8 Schlussbestimmungen
SUNSUS behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten mangels Widerspruch des Kunden innert Monatsfrist als genehmigt.
Der Vertrag und diese Geschäftsbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. SUNSUS ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 10. August 2004 und ersetzen alle vorherigen Publikationen.